Büro-Ordnung

  1. Der Chef hat immer recht!


  2. Hat der Chef Unrecht: siehe Ordnungspunkt 1.


  3. Den Anordnungen der Putzfrau ist unbedingt und unaufgefordert Folge zu leisten.


  4. Wer krank ist, darf im Keller arbeiten.


  5. Lohntüten sind grundsätzlich auf Knien zu empfangen.


  6. Schon der Gedanke an eine Gehaltserhöhung schadet der Firma und dem Chef.
    Schon beim einmaligen Auftreten werden solche Gedanken mit einer Gehaltskürzung von mindestens 10% geahndet.


  7. Urlaubsansprüche bestehen frühestens ab dem 65. Lebensjahr.


  8. Toilettenbesuche sind in die Mittagspause zu legen. (In besonderen Fällen entscheidet der Chef)


  9. Der Flirt während der Arbeitszeit (Sex im Büro) ist ausschließlich der Geschäftsleitung vorbehalten.


  10. Überstunden, Sonntagsdienst und Nachtarbeit werden wie folgt vergütet:
    Junge hübsche Frauen erhalten einmal im Monat ein romantisches Wochenende mit der Geschäftsleitung.
    Alle anderen haben das Recht auf ein Dankeschön und einen Händedruck vom Chef.


  11. Das Lesen von unzüchtigen Schriften (wie Gewerkschaftszeitungen) wird mit einer Gehaltskürzung von 50% geahndet.


  12. Der Lehrling ist als Leibeigener zu behandeln.
    Er hat grundsätzlich keine Rechte und muß Mißbrauch in jeglicher Hinsicht hinnehmen.
    Verbrauchte Lehrlinge sind beim örtlichen Arbeitsamt zu entsorgen.
    Ausnahme: Söhne/Töchter/Neffen (auch als Vettern bekannt) des Chefs.
    Diesen ist mit bevorzugter Höflichkeit zu begegnen.


  13. Das Gebrüll des Chefs gehört zum guten Betriebsklima.

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